Das Bundestagsbüro des Altkanzlers – und der presserechtliche Auskunftsanspruch

Das Bundeskanzleramt nicht für Auskunftsersuchen zuständig, die das Büro des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder betreffen.

Das Bundestagsbüro des Altkanzlers – und der presserechtliche Auskunftsanspruch

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg handelt es sich bei dem Büro des Altkanzlers um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig.

Dementsprechend hat ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu, welche Gesprächstermine das Büro des Altkanzlers für diesen in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2022 – OVG 6 S 37/22